Leistungen - Ingenieurbüro Schuler

Leistungen im Überblick

Das Ingenieurbüro Schuler ist familiengeführt seit über 50 Jahren im konstruktiven Ingenieurbau tätig und bietet umfangreiche Leistungen in der gesamten Palette des Hochbaus an.

Durch unsere engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Planern, Behörden und ausführenden Firmen konnten wir zur Realisierung zahlreicher Projekte im In- und Ausland beitragen.

Unsere Auftraggeber sind private und öffentliche Bauherren Generalüber- und Unternehmer, Bau- und Fassadenbaufirmen in Deutschland sowie im Ausland.

Durch unsere enge Verknüpfung zu anerkannten Forschungs- und Materialprüfanstalten entsteht eine sehr gute Vernetzung in allen Ingenieurbereichen, die wir gerne projektspezifisch nutzen.

Insbesondere die aktuellen Themen der Zeit zum Umgang mit dem Bestand und zum Re-use bzw. Nachhaltigkeit sind unser Augenmerk.

Wir bieten alle Leistungen der HOAI §52 Tragwerksplanung an.

Wir sind als Mitglieder im VBI und in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und sind qualifizierter Tragwerksplaner / Ingenieur der Fachrichtung Bauningeneurwesen nach § 43 Abs. 3 Nr. 3 LBO.

Herr Prof. Dr. Ing. Christian Schuler ist Mitglied in diversen Normenausschüssen sowie dem Sachverständigenausschuss des DIBt für Glas im Bauwesen sowie der Klebtechnik.

Eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen kann hier entnommen werden.

Tragwerksplanung

Tragwerksplanung

Die Entwicklung von optimierten Tragwerken unter Berücksichtigung architektonischer, wirtschaftlicher, ökologischer und statischer Gesichtspunkte ist eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen.

Unser Spektrum reicht von Hochbauten jeglicher Materialität bis hin zu innovativen Fassadenkonstruktionen.

Unabhängig ob Sie einen Neubau planen oder den Umbau bzw. die Sanierung eines Bestandsgebäudes vornehmen, wir beraten, planen und konstruieren mit allen bekannten als auch innovativen Baustoffen und beraten Sie auch gerne hinsichtlich der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit bei außergewöhnlichen Projekten.

Gutachten

Gutachten

Wir sind privatgutachterlich für Versicherungen, öffentliche und private Bauherrn auf dem Gebiet des konstruktiven Ingenieurbaus tätig. Seit 2006 wurde Herr Prof. Dr.-Ing. Christian Schuler von der IHK-Karlsruhe für den Bereich Glas im Bauwesen als Sachverständiger öffentlich bestellt. Seitdem wurden ca. 150 Gutachten in unterschiedlicher Detailtiefe bei nationalen und internationalen Fragestellungen erstattet.

Die Tätigkeit umfasst neben den reinen Schadensgutachten auch das Aufstellen von Sanierungskonzepten, Grobkostenermittlungen sowie das Prognosemodellen zur Schadensentwicklung als Grundlage für Maßnahmenkataloge.

Professor Dr. Ing. Christian Schuler ist Mitglied im SVA des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin für den Bereich Glas im Bauwesen sowie Klebtechnik und betreut und begutachtet entsprechende Zulassungsverfahren.

Durch unsere Tätigkeit in diversen spezifischen nationalen und internationalen Normenausschüssen für die Verwendung von Glas im konstruktiven Ingenieurbau besteht eine gute kollegiale Vernetzung zu internationalen Experten als auch eine hohe Akzeptanz bei internationalen Streitfällen.  

Die enge Verknüpfung zur Forschungsstelle Labor für Stahl- und Leichtmetallbau sowie dem Institut für Materialforschung an der Hochschule München kann auf anerkannte Prüfstellen mit aufwendigster Messtechnik sowie unterstützende Kollegen auch bei umfangreichen Ursachenanalysen zugegriffen werden. 

Bauüberwachung

Bauüberwachung

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden von uns Ausführungs- und Bauüberwachungen durchgeführt.

Neben den klassischen Baustellenabnahmen im Stahlbeton- und Stahlbau gehören auch Überwachungen im Fassaden- oder Glasbau zu unserem Tätigkeitsfeld.

Insbesondere das Aufstellen von Überwachungskonzepten bei Schadens- und Sanierungsfällen, sowie die Fremdüberwachung gehört zu unserem Repertoire. Ferner können durch die Verknüpfung mit Materialprüfstellen und die Ergänzung durch externe Kollegen auch die begleitende Beprobung sowie Bewertung, neben den rein optischen Überwachungen, organisiert, begleitet und bewertet werden.

Zustimmung im Einzelfall

Zustimmung im Einzelfall

Insbesondere im Fassadenbau, jedoch auch immer mehr in den klassischen Ingenieurdisziplinen werden oftmals neuartige Lösungswege beschritten. Da Innovationen nicht immer den anerkannten Regeln entsprechen können, werden solche Konstruktionen oder Konstruktionsdetails baurechtlich oft im Zulassungsverfahren beim Deutschen Institut für Bautechnik sowie projektspezifisch in den jeweiligen Bundesländern im Zustimmungsverfahren (Zustimmung im Einzelfall) geregelt.

Wir haben in fast allen Bundesländern mit Erfolg Zustimmungen im Einzelfall betreut, begutachtet bzw. entsprechende Zulassungskonzepte erstellt mit dem baurechtlichen Beteiligten erfolgreich abgestimmt.

Durch unsere langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Prüfstellen, Prüfbehörden und Gutachtern, können wir Sie sicher bei Fragen der behördlichen Zustimmung unterstützen.

Somit können Sie frühzeitig auch bei nicht geregelten Bauprodukten oder Bauarten wieder Termin-, Planungs- und Kostensicherheit erhalten. Ob Sie statische Beratung, eine Typenstatik oder die komplette Abwicklung für ein Zustimmungsverfahren benötigen, wir können Ihnen in jedem Punkt behilflich sein.